Rangierdienstleistungen für
Güter-EVU

für die Standorte Aclens, Bern, Schafisheim, Wangen bei
Olten und Pratteln

An den Standorten Aclens, Bern, Schafisheim, Wangen bei Olten und Pratteln bieten wir anderen EVU den diskriminierungsfreien Zugang an zu unserer Dienstleistung «Nahzustellung» (First Mile/Last Mile), d.h. die Zustellung von Zügen, Wagen oder Wagengruppen zwischen der Eisenbahninfrastruktur (Annahmebahnhof) und unseren Anschlussgleisen oder KV-Umschlagsanlagen.

Umfang der Dienstleistung

Die Nahzustellung umfasst die Abholung/Zustellung von abholbereiten Einzelwagen oder Wagengruppen vom definierten Bedienpunkt bis zur Lade-/Entladestelle am Anschlussgleis. Der Tarif umfasst die einmalige Zustellung und einmalige Abholung an der Ladestelle pro Bedienzeitfenster. Wenn die Zustellung und Abholung an zwei verschiedenen Tagen erfolgen, werden die Preise jeweils separat kalkuliert (inkl. Grundtarif). Um Vorzugsbehandlungen einzelner Marktteilnehmer durch Kapazitätsvorhaltungen auszuschliessen, planen und vergeben wir unsere Ressourcen nach dem «First-Come-First-Serve» Prinzip.

Zeittarif / Stunde

  • Techn. Kontrolleur:   CHF 107.00 
  • Rangierer/Rangierlokführer:  CHF 107.00 
  • Rangierlok:  CHF 109.00 
  • plus Grundtarif  CHF 152.00 pro Manöver/Einsatz

Der Zeittarif wird in 15 Minuten-Schritten abgerechnet, Minimum 1 Stunde.


Bestell- und Abbestellbedingungen


Zuschläge

  • Für Änderungen einer Bestellung wird eine Pauschale von CHF 102.00 erhoben. 
  • Bei Ankunftsverspätungen von mehr als 45 Min. wird eine Pauschale von CHF 152.00 verrechnet. Betriebliche Zusatzkosten aufgrund der Verspätung können separat verrechnet werden. 

Abbestellungen

Bereits bestellte und durch das EVU annullierte Leistungen, werden wie folgt verrechnet:

  •  Abbestellung > 5 Wochen vor Durchführung = 0% der offerierten und bestellten Dienstleistung 
  • Abbestellung > 48 Stunden und < 5 Wochen vor Durchführung = 25% der offerierten und bestellten Dienstleistung 
  • Abbestellung < 48 Stunden vor Durchführung = 50% der offerierten und bestellten Dienstleistung 
  • Abbestellung < 24 Stunden vor Durchführung oder Nicht-Abbestellung = 100% der offerierten und bestellten Dienstleistung